DAS NEUE ELTERNGELD - ANSPRUCH HABEN ALLE
DIE NEUEN REGELUNGEN ZUM ELTERNGELD SOLLEN HELFEN, BERUF UND FAMILIE UNTER EINEN HUT ZU BEKOMMEN.
Am 1. Januar dieses Jahres trat das Gesetz zur Elternzeit in Kraft. Damit wurde der Weg zu einem grundlegenden Wechsel in der Familienförderung geebnet. Dem Gesetz zufolge soll der Elternteil, der zur Betreuung eines nach dem Stichtag 1.1. 2007 geborenen Kindes im Beruf pausiert oder während dieser Zeit maximal 30 Stunden wöchentlich arbeiten will, ein Jahr lang 67 Prozent seines in den zwölf Monaten vor der Geburt durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens erhalten.
Familienförderung
Das Minimum liegt bei 300, der Höchstbetrag bei 1800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Nimmt auch der andere Elternteil eine Auszeit für die Betreuung, schließen sich zwei weitere Partnermonate an. Anspruch auf das Elterngeld haben Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Studenten, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen entfernte Verwandte. Auch Selbstständige können das Elterngeld beantragen. Sie erhalten ebenfalls 67 Prozent ihres Nettoverdienstes, der nach ihrem Gewinn nach Abzug der Steuern berechnet wird. Als Grundlage dient der letzte Steuerbescheid.
Alleinerziehende
Alleinerziehende bekommen generell 14 Monate lang das Elterngeld. Wer in Elternzeit ist, darf bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten; die Höhe des Elterngeldes richtet sich in dem Fall nach der Differenz zwischen dem bisherigen und dem momentanen Einkommen. Das Elterngeld soll „eine gemeinsame Zeit für Eltern und Kinder schaffen“ und dabei helfen, „Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen“, wie Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont. Durch die Elterngeld- Regelung können sich einer Umfrage zufolge 68 Prozent der Männer tatsächlich vorstellen, Elternzeit zu nehmen.
Am 1. Januar dieses Jahres trat das Gesetz zur Elternzeit in Kraft. Damit wurde der Weg zu einem grundlegenden Wechsel in der Familienförderung geebnet. Dem Gesetz zufolge soll der Elternteil, der zur Betreuung eines nach dem Stichtag 1.1. 2007 geborenen Kindes im Beruf pausiert oder während dieser Zeit maximal 30 Stunden wöchentlich arbeiten will, ein Jahr lang 67 Prozent seines in den zwölf Monaten vor der Geburt durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens erhalten.
Familienförderung
Das Minimum liegt bei 300, der Höchstbetrag bei 1800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Nimmt auch der andere Elternteil eine Auszeit für die Betreuung, schließen sich zwei weitere Partnermonate an. Anspruch auf das Elterngeld haben Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Studenten, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen entfernte Verwandte. Auch Selbstständige können das Elterngeld beantragen. Sie erhalten ebenfalls 67 Prozent ihres Nettoverdienstes, der nach ihrem Gewinn nach Abzug der Steuern berechnet wird. Als Grundlage dient der letzte Steuerbescheid.
Alleinerziehende
Alleinerziehende bekommen generell 14 Monate lang das Elterngeld. Wer in Elternzeit ist, darf bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten; die Höhe des Elterngeldes richtet sich in dem Fall nach der Differenz zwischen dem bisherigen und dem momentanen Einkommen. Das Elterngeld soll „eine gemeinsame Zeit für Eltern und Kinder schaffen“ und dabei helfen, „Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen“, wie Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont. Durch die Elterngeld- Regelung können sich einer Umfrage zufolge 68 Prozent der Männer tatsächlich vorstellen, Elternzeit zu nehmen.
Ähnliche Artikel



