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Off-Label-Use

"Off-Label-Use" bedeutet übersetzt soviel wie "außerhalb der Vorschriften aus der Packungsbeilage". Vom "Off-Label-Use" spricht man, wenn ein Medikament nicht für, die Krankheit eingesetzt wird, für die es ursprünglich zugelassen wurde. Gewöhnlich ist das bei schwerwiegenden Erkrankungen gerechtfertigt, für die es keine andere Therapie gibt und die Möglichkeit besteht, dass das Präparat nach neuesten Erkenntnissen helfen kann. Allerdings sind die gesetzlichen Krankenkassen laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die durch die Verordnung eines Medikamentes anfallen, das außerhalb seiner Zulassung verordnet wurde, auch wenn es für viele Menschen lebensrettend sein kann. Außerdem sind viele Medikamente, die nur an Erwachsenen getestet wurden, weil Studien mit Kindern verboten oder zumindest umstritten sind, zur Behandlung von jungen Patienten eigentlich "Off-Label-Use".

Weitere Informationen: Warum zahlt die Kasse beim Hausarzt ein Medikament nicht weiter



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