Wann ist ärztliche Hilfe notwendig?
- Bei Verbrennungen dritten Grades jeden Ausmaßes ist sofortige ärztliche Hilfe (Notarzt, Krankenhaus) unumgänglich!
- Bei Verbrennungen zweiten Grades an Gelenken (Ellbogen, Knie, Schulter usw.), im Gesicht, an Händen, Füßen oder im Genitalbereich oder bei Verbrennungen von 10 bis 15% der Körperoberfläche (Kinder bei mehr als 5%) ist sofortige ärztliche Hilfe (Notarzt, Krankenhaus) notwendig! Grob geschätzt entspricht 1% Körperoberfläche etwa der Fläche einer Hand.
- Einen Arzt aufsuchen sollte man, wenn eine Verbrennung zweiten Grades einen Durchmesser von mehr als 8 cm aufweist. Säuglinge und Kleinkinder sollten generell bei Verbrennungen mit Blasenbildung zum Arzt gebracht werden.
- Verbrennungen ersten Grades und zweiten Grades geringerer Ausdehnung können selbst behandelt werden, allerdings sollte ein Arzt aufgesucht werden, wenn die Schmerzen nicht innerhalb von 2 Tagen abgeklungen sind oder sich Zeichen einer Infektion (verstärkte Rötung, Schwellung, Eiter oder Fieber) oder Dehydratation (Benommenheit, trockene Schleimhäute, Fieber) zeigen.
