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Wann sollte ein Arztbesuch erfolgen?

Nach jeder überraschenden Bissverletzung durch ein auffälliges (sehr zahmes oder im Wesen verändertes bzw. unbekanntes) Tier sollte vorsichtshalber ein Arzt konsultiert werden. "Überraschend" wird deshalb hervorgehoben, da ein geärgertes, gereiztes Tier oder ein Biss beim Spielen weniger Anlass zur Besorgnis bietet. Die Umstände des Bisses und das Aussehen des Tieres sind dabei möglichst genau zu beschreiben. Der Impfausweis sollte vorgelegt werden.

Was kann der Arzt tun?

Neben der Vorsicht gegenüber verdächtigen Tieren besteht die einzige Möglichkeit der Tollwut-Verhinderung in der gezielten Vorbeugung durch eine Schutzimpfung.

Reisende, die beruflich mit Tieren umgehen müssen, bei Camping- oder "Rucksack"-Reisen (Abenteuer-Urlaub) in Gebiete mit hoher Tollwutdichte oder bei Langzeitaufenthalten in diesen Regionen - fern von jeglicher medizinischer Hilfe - sollte eine vorbeugende (präexpositionelle) Schutzimpfung erfolgen. Präexpositionell bedeutet, dass die Impfung vor einem möglichen Tierkontakt erfolgt. Sollte tatsächlich eine Infektion mit Tollwutviren eintreten, kann der Organismus diese Erreger unschädlich machen, bevor sie die Nervenzellen als ihr Zielgebiet erreichen. Diese Impfung mit einem inaktiven Totimpfstoff wird regulär dreimal (Wiederholung am 7. Tag und 21. oder 28. Tag) verabreicht. Die Impfung sollte bei gefährdeten Personen alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden. Unbedingt neu zu impfen sind bislang Ungeimpfte oder nachzuimpfen sind Geimpfte, wenn sie Kontakt mit einem tollwutkranken Tier hatten (postexpositionelle Impfung).

Besteht begründeter Verdacht, dass das bissige Tier Tollwut haben könnte, wird außerdem eine passive Impfung verabreicht. Bei der passiven Impfung werden Eiweißstoffe gespritzt, die bereits Abwehrkörper gegen den Tollwuterreger enthalten.

Diese Entscheidung muss jedoch stets der Arzt treffen.

In unseren Regionen gilt, dass ein beißendes Tier, das nicht nachweislich gegen Tollwut geimpft ist, 10 Tage lang beobachtet wird. Kommt es in dieser Zeit nicht zum Auftreten von Tollwutzeichen beim Tier, muss keine Impfung des Gebissenen erfolgen bzw. kann die Impfserie abgebrochen werden. Zeigt das Tier in der Beobachtungszeit verdächtige Symptome oder wird im Gehirn des getöteten Tieres Tollwut nachgewiesen, muss unbedingt die aktive und passive Impfung gemeinsam erfolgen. Im Urlaubsland wird aber oftmals das Tier und sein Halter unbekannt bleiben, so dass diese Bobachtungsfrist schwer umzusetzen ist. Im Zweifel wird der Arzt stets zur vorsorglichen Impfung raten, auch wenn diese unangenehm ist. Denn: Ungeimpft gibt es keine Rettung mehr!