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Wann sollte der Arzt konsultiert werden?

Asthmapatienten sind in der Regel in ständiger ärztlicher Betreuung. Sie sollten aber vor Urlaubsantritt den behandelnden Arzt über Urlaubsziel und Reiseart informieren und möglichst auch Informationen über ihre Krankheit und Therapie im Notfall mit sich führen. Wichtig ist, dass am Urlaubsort auch die Dauermedikation konsequent eingenommen wird.

Wenn ein Asthmaanfall mit starker Atemnot und Behinderung des Ausatmens am Urlaubsort erstmals auftritt, ist zwar keine Panik notwendig, doch ein Arzt sollte zu rate gezogen werden. Es gibt Sprays, die sofort Linderung verschaffen (damit ist aber das Asthma nicht geheilt!).

Wenn die Atemnot so stark wird, dass sich die Lippen bläulich verfärben oder gar eine Ohnmacht eintritt, dann ist ohne jeden Zeitverzug ein Notarzt zu rufen. Dem Patienten ist sofort das Atmen mit allen Möglichkeiten zu erleichtern (Fenster öffnen, einengende Kleidungsstücke öffnen, Hochlagern des Oberkörpers, Entfernen von Zahnprothesen).

Wenn die Asthmamedikamente, die mit der Reiseapotheke von zuhause mitgebracht wurden, abhanden kommen oder nicht ausreichen, ist unbedingt bereits am Urlaubsort für Ersatz zu sorgen. Es darf ohne ärztliche Entscheidung zu keinen behandlungsfreien Intervallen kommen.