Fluchzeug statt Flugzeug
Bis zu welchem Schwangerschaftsmonat werdende Mütter noch ein Flugzeug benutzen dürfen, ist unterschiedlich geregelt. Die meisten Fluglinien setzten die Grenze bei der 32. Schwangerschaftswoche an. Mit ärztlichem Attest wird meist auch ein Flug bis zur 36. Woche gestattet.
Vor allem lange Flugreisen können für Schwangere nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel zur Tortur werden. Die relativ engen Sitze und der Druck der Gebärmutter auf die Venen der Beckenregion potenzieren die Gefahr von Blutstauungen in den Venen mit Thrombenbildung.
Wenn die Blutgerinnsel sich losreißen und mit dem Blutstrom fortgeschwemmt werden (Embolie), dann können lebensbedrohliche Komplikationen auftreten. Jede Schwangere sollte daher im Flugzeug möglichst intensiv Beingymnastik im Flugzeug betreiben (Gangplätze bevorzugen) und möglichst Kompressionsstrümpfe tragen. Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr (kein Alkohol!) ist zu sorgen, damit das Blut nicht "eingedickt" wird.
Die Strahlenbelastung in den üblichen Flughöhen von 10.000 Metern wird oft unterschätzt. Sicher ist sie bei gelegentlichen Flügen zu vernachlässigen. Flugbegleiterinnen oder vielreisende Schwangere müssen aber berücksichtigen, dass die Strahlung durchaus die Hirnentwicklung eines Foeten beeinträchtigen kann. Diese Gefahr besteht besonders in der 8.-15. Schwangerschaftswoche, zu einem Zeitpunkt also, zu dem die sicht- und spürbaren Folgen einer fortgeschrittenen Schwangerschaft noch nicht in Erscheinung treten. Der Grenzwert der Strahlenbelastung liegt bei 0,5 Millisievert bzw. 50 Millirad.
Dass der Sauerstoffgehalt im Flugzeug niedriger als in der erdnahen Atmosphäre ist, spürt man als gesunder Reisender nicht. Wenn ein Kind allerdings ohnehin wenig Blut über die Nabelschnur erhält (Fehllage in der Gebärmutter, Fehlbildungen; Lungen- oder Herzkrankheit der Mutter), kann das ein gewisses Risiko bedeuten. Atemgymnastik kann dem vorbeugen. Auf jeden Fall muss das Rauchen unterbleiben!
Die Reisekrankheit kann bei Schwangeren besonders ausgeprägt sein, da die Übelkeit der Kinetose und die schwangerschaftsbedingte Übelkeit sich aufschaukeln können. Vorbeugende Arzneimittel sind wegen der möglichen Nebenwirkungen kritisch zu beurteilen. Unbedingt sollten der Arzt oder der Apotheker befragt werden.
