Wann ist der Arzt zu konsultieren?
Bei allen Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen sollte unbedingt vor der Reise der Arzt konsultiert werden. Die modernen Flugzeuge sind - trotz der genannten Einschränkungen - so ausgestattet, das auch Herzkranken oder Patienten mit Funktionseinschränkungen der Lunge das Fliegen zugemutet werden kann. Auch nach Herzoperationen ist keine dauerhaftes Flugverbot nötig. Der Zeitraum sollte jedoch stets mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Es kann keine allgemeingültigen Regeln geben. Bei manchen Operationen ist bereits wenige Tage danach Flugfähigkeit gegeben, bei anderen (z.B. Hirnoperationen) kann der Arzt eventuell monatelang vom Flug abraten. Bei Fieber und starken akuten Schmerzen unklarer Ursache ist in der Regel von einer Reise abzuraten.
Wichtige Hinweise für Patienten:
Auch Kranke brauchen keineswegs auf alle Reisen zu verzichten. Es ist aber Überlegung bei der Planung angesagt.
Gehbehinderten ist sicher keine strapaziöse Städtereise oder Besichtigungsdauer anzuraten.
Herzkranke sollte auf Höhenlagen verzichten. Schilddrüsenpatienten können eventuell am Meer wegen der jodhaltigen Luft Probleme bekommen.
Patienten mit besonderen Betreuungsleistungen (z.B. Künstliche Niere) ist vor Reisebeginn zu klären, ob am Zielort eine adäquate Betreuung möglich ist. Derartige Patienten sollten auch stets aussagefähige Unterlagen zu ihrer Therapie mit sich führten.
Arzneimittel sollten möglichst für den gesamten Reisezeitraum von zu hause mitgenommen werden.
Es gibt in den Urlaubsländern selbstverständlich auch entsprechende Medikamente, aber nicht immer haben sie die genau gleiche Zusammensetzung wie im Heimatland. Das gilt natürlich nicht für internationale Markenfirmen. Deren Produkte mit gleichem Namen sind identisch. Sie sollten auch stets die Packung des Präparates oder den Beipackzettel mitnehmen, da dann vor Ort notfalls ein identisches Medikament besorgt werden kann.
