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Wann ist ein Arztbesuch notwendig?

Schwillt die verletzte Stelle nach zwei bis acht Tagen stark an, rötet sich und wird schmerzhaft, treten Schluckbeschwerden, Kiefersperre oder allgemeine Muskelschmerzen auf, dann ist unbedingt ein Arzt zu Rate zu ziehen.
Selbstverständlich gilt das auch für den Fall, dass die Krankheit bereits ausgebrochen ist und heftige Muskelkrämpfe (z.B. ein "Krampflachen", d,h, eine lächelnde Grimasse trotz krampfbedingter Gesichtsmuskelschmerzen oder auffallende Muskelsteifigkeit) auftreten. Durch Krämpfe der Atemmuskulatur droht Erstickungsgefahr. Das sind dann Notfälle, die umgehend ärztliche Notversorgung benötigen.

Tipp:
Suchen Sie mit Bisswunden und Hautquetschungen immer einen Arzt vor Ort zur Wundreinigung und ggf. Tetanusimpfung auf, denn Vorsicht kann viel Leid ersparen.