Krank in den Kindergarten?

Ein Kindergartenkind spielt in der Gruppe

Die Nase läuft, das Kind hustet und fühlt sich matt. Ganz klar: Den kleinen Patienten hat eine Erkältung erwischt. Bei Kindern, die in die Kita oder den Kindergarten gehen, kommt das rund fünf- bis zehnmal im Jahr vor. Eltern, die berufstätig sind, trifft das besonders. Natürlich machen sie sich Gedanken um ihr Kind und fragen sich, ob hinter dem Fieber etwas Ernstes steckt.

Gleichzeitig sorgen sie sich um ihren Job und die Arbeit, die liegen bleibt. Das gilt erst recht, wenn keine Großeltern in der Nähe wohnen, die im Notfall einspringen. Können die Eltern ihr Kind in diesem Fall vielleicht doch in die Kita oder den Kindergarten bringen? Für die eher banalen Erkrankungen gibt es keine allgemein gültigen Regelungen. Manche Bundesländer oder einzelne Kindergärten schließen die Lücke aber mit eigenen Empfehlungen.

Für Krankheiten wie Scharlach oder Windpocken ist dagegen das Infektionsschutzgesetz gültig, das die Ausbreitung ansteckender Krankheiten hemmen soll. Und da gilt: Ob Scharlach oder Windpocken – kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten. Manchmal müssen sogar gesunde zu Hause bleiben, wenn jemand aus ihrer Familie zum Beispiel an Masern, Hirnhautentzündung oder ansteckendem Durchfall leidet.

Kleine Rotznasen dürfen in den Kindergarten

Gibt es keine Regeln bei Schnupfen und Co., dann verlassen sich Eltern am besten auf ihren eigenen Eindruck, rät Kinderarzt Dr. Herbert Renz-Polster:

  • Wenn kleine Rotznasen fit und munter wirken, dürfen sie weiter zur Krippe oder Kita.
  • Wenn zu Husten und Schnupfen noch Kopfschmerzen und Fieber kommen oder die Kleinen nicht mehr spielen wollen, bleiben sie besser zu Hause.

Gerade bei den banalen Infekten haben Eltern also einen Ermessensspielraum. Das sorgt manchmal allerdings für Ärger mit anderen Müttern und Vätern. Ständig kommt ein Kind verschnupft in die Gruppe – kein Wunder, dass die eigenen Kinder einen Infekt nach dem anderen anschleppen!

Kein Grund zu übermäßiger Vorsicht

Trotzdem sagt Dr. Renz-Polster: „Wenn Kinder bei jedem Schnupfen zu Hause bleiben müssten, wären die Kindergärten und Krippen leer. Außerdem: Viele Erkrankungen wie Windpocken und Erkältungen breiten sich am ansteckendsten aus, bevor sich die typischen Symptome zeigen.“

Und nach einem Infekt – wann dürfen die Kleinen wieder in den Kindergarten? Am besten fragen Eltern den Kinderarzt – aus Rücksicht auf die anderen Kinder in der Gruppe und dem eigenen Kind zuliebe. Ein Attest, dass der kleine Patient nicht mehr ansteckend ist, verlangt das Gesetz nur bei wenigen Krankheiten. Dazu gehören Krätze, Läuse (bei wiederholtem Auftreten innerhalb von wenigen Wochen) sowie Durchfälle, die von EHEC-Bakterien ausgelöst werden.

Eltern dürfen bei ihrem kranken Kind zu Hause bleiben

Mütter oder Väter können sich pro Kind und Jahr zehn Tage lang von der Arbeit freistellen lassen, um kranke Sprösslinge (bis zwölf Jahre) zu pflegen. Voraussetzung: Niemand sonst im Haushalt kann diese Aufgabe übernehmen. Allein erziehenden Eltern stehen pro Kind insgesamt 20 Tage Freistellung zu.

Allerdings ist der Anspruch bei drei und mehr Kindern auf 25 Tage im Jahr beschränkt (bei allein erziehenden Eltern: 50 Tage). In einigen Branchen haben die Tarifpartner für diese Zeiten Lohnfortzahlung vereinbart. Andernfalls zahlt die Krankenkasse Krankengeld; privat versicherte Eltern gehen jedoch leer aus.

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