Mehr Leistungen beim Zahnersatz – mehr Kosten für Arbeitnehmer

Ein Mann berechnet die Kosten seiner Behandlung

Zum 1. Januar dieses Jahres haben sich im Rahmen der Gesundheitsreform die Regelungen zur Kostenübernahme beim Zahnersatz zum Teil geändert. Ab Juli müssen dann versicherte Arbeitnehmer tiefer in die Tasche greifen – durch eine per Gesetz verordnete Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zu Gunsten der Arbeitgeber. Ziel: Senkung der Lohnnebenkosten. Lesen Sie, was bleibt und was kommt.

Seit 1. Januar 2005

Auch nach der neuen Regelung setzt sich der Preis für Zahnersatz aus dem Honorar des Zahnarztes, den Material- und Laborkosten zusammen. Während die Krankenkassen davon früher jedoch generell mindestens die Hälfte der Kosten übernahmen, bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen über fünf Jahre 60 Prozent, über zehn Jahre 65 Prozent, gelten seit Januar 2005 Festbeträge für jede Form von Zahnersatz.

Es lohnt sich dennoch, das Quittungsheft für Zahnarztbesuche weiterzuführen, denn auch künftig gibt es hierfür einen Bonus. Neu ist die Erstattung per Festbetrag zum Beispiel für Implantate. Noch im vergangenen Jahr gingen die Kosten dafür komplett auf die eigene Rechnung. Der Schwenk auf von der Art der Behandlung abhängige Festbeträge soll Einsparungen in der Verwaltung

Ab 1. Juli 2005

Anders als vormals verkündet, hat der Bundestag im vergangenen Jahr die Idee der Privatvorsorge für Zahnbbehandlungen wieder gekippt. Stattdessen steigt de facto der Krankenkassenbeitrag, um Zahnersatz und Krankengeld zu finanzieren, und zwar abhängig vom Bruttoeinkommen. Laut neuem Gesetz müssen Krankenkassen den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozent senken.

Zum Ausgleich zahlt der Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr. Ausgehend von einem gedachten Beitragssatz von 14 Prozent übernimmt der Arbeitnehmer folglich 7,45 und der Arbeitgeber nur noch 6,55 Prozent. Das soll helfen, die Lohnnebenkosten in Deutschland zu senken. Befreit von dieser Regelung sind Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie mitversicherte Angehörige.

Zusatz- und Neuversicherungen

Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Oktober 2004 hatten sich bereits mehrere Hunderttausend Bundesbürger in Erwartung einer privaten Vorsorgeregelung und der hierfür vorgesehenen Wechselmöglichkeit zu einer privaten Krankenkasse zusätzlich beziehungsweise neu versichert. In diesen Fällen bestand per Gesetz das Recht, einen solchen Vertrag bis Ende 2004 zu kündigen.

Wer das bis heute versäumt hat, kann trotz abgelaufener Frist noch auf Kulanz der Versicherung hoffen, weil durch die geänderte Gesetzeslage die Geschäftsgrundlage für den Vertrag weggefallen ist.

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